Adventaktion des Diözesanen Hilfsfonds für Schwangere in Notsituationen
Der Diözesane Hilfsfonds für Schwangere in Notsituationen bittet im Advent wieder um Spenden, mit denen Schwangere, aber auch Frauen und Familien mit kleinen Kindern unterstützt werden. Viele leben unter schlechten Lebensbedingungen, können manchmal nicht einmal die Energiekosten bezahlen und leben mit ihren Kindern ohne Warmwasser und Heizung. Wenn es finanziell so eng ist, dann sind Weihnachtsgeschenke schlicht nicht möglich.
Eine besondere weihnachtliche Idee der Hilfe:
Herr und Frau Prior betreiben ein Optikergeschäft in Wien. Im Geschäft steht wie immer in der Adventszeit ein Weihnachtsbaum. In diesem Jahr ist dieser Baum nicht wie sonst mit Kristallschmuck von Swarowski geschmückt, sondern mit Engeln aus Papier. Frau Prior hat die Mitarbeiterinnen des DHF gebeten, aufzuschreiben, was die Kinder und Familien sich ganz konkret zu Weihnachten wünschen könnten: Larissa, acht Monate alt, braucht z.B. Windeln, die fünfjährige Jennifer wünscht sich eine Puppe und der zweijährige Dennis ein Spielzeug von Duplo. Jeder Engel erzählt von einem der Wünsche und Notwendigkeiten.
Wenn Kunden ins Geschäft kommen, können sie das Projekt unterstützen, indem sie sich einen Engel herunternehmen, den Wunsch erfüllen und ihr schön verpacktes Weihnachtsgeschenk im Geschäft unter den Baum legen. Rechtzeitig vor Weihnachten werden die Päckchen an die Mütter und Familien übergeben.
Frau Prior berichtet, dass ihre Kundinnen und Kunden von der Möglichkeit ganz konkret etwas helfen zu können, ganz begeistert sind und schon viele Wünsche erfüllt wurden.
Ganz herzlichen Dank der Familie und allen Spendern.
Auf die Auswirkungen des nun so genannten "Haubner-Erlasses" hat der Diözesane Hilfsfonds gemeinsam mit der "Aktion Leben", der Caritas und dem "Verein Rat und Hilfe" schon vor einigen Wochen Politiker informiert und dagegen protestiert. Die betroffenen Frauen und Familien haben sich an die Hilfsorganisationen gewendet, weil sie buchstäblich gar nichts mehr zum Leben hatten. Betroffen ist z.B. Frau H.
Sie lebt seit fünf Jahren in
sterreich und hat in den letzten drei Jahren durchgehend in einer Reinigungsfirma gearbeitet. Im August hat sie ihr erstes Kind, ein kleines Mädchen geboren. Vorher und nachher hat sie aufgrund ihrer Beschäftigung Wochenhilfe bezogen. Da im Augenblick ihre Aufenthaltsbewilligung verlängert werden muss und sie derzeit keine gültigen Dokumente vorweisen kann, erhält sie seit November weder Familienbeihilfe noch Kinderbetreuungsgeld. Stadträtin Brauner hat zugesagt, dass die Stadt Wien einspringen wird, der nächste Termin beim Sozialamt ist für Frau H. aber erst in sechs bis acht Wochen. Frau H. hat sich deshalb an den DHF gewandt und eine kleine wirtschaftliche Hilfe erhalten. Sie stillt ihr Baby, braucht aber natürlich selber etwas zum Essen, Windeln und sollte auch die Miete zahlen.
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