babybildFragen die an uns gestellt wurden

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Hallo, mein Name ist Olivia, ich bin 19 Jahre alt.
Ich habe heute im AKH erfahren, das ich schwanger bin! Ich bin arbeitslos und habe keine Wohnung! Ich wohne jetzt wieder bei meinen Eltern wo ich aufgrund meines Stiefvaters wegen Streitigkeiten nicht mehr lange bleiben kann. Ich bekomme im Februar eine Gemeindewohnung mit 33 m2, die dann allerdings für mich, mein Baby und den Vater zu klein sein wird!
Der Vater meines Kindes kommt jetzt zum Bundesheer.
Ich freue mich über die Schwangerschaft, wünschte aber, es wäre nicht in dieser Zeit passiert! Mein Leben ist normaler weiße sehr ruhig, erst seit ein paar Monaten ist es so außer Kontrolle geraten. Ich bin überfordert und weiß einfach nicht wie ich mein Leben wieder auf die Reihe bekomme, auch für mein Baby! Ich bitte Sie um Antwort. Viele Leute raten mir das Kind nicht zu bekommen, aber ich will es und ich hoffe, Sie können mir helfen. Sie waren die einzige Hoffnung die ich noch hatte!

Auszug aus der Antwort einer Beraterin: Kommen Sie zu uns, bringen Sie einen Ausweis, den Mutter-Kind-Pass, Nachweis über Einkünfte und Ausgaben wie Miete, Energie etc. mit. Wir haben die Möglichkeit, wenn es notwendig ist, mit Sachspenden bzw. finanziellen Aushilfen zu unterstützen.

Mail von Gerda:
Ich habe vor einem Jahr geheiratet. Ich war gerade 18 geworden und konnte mich damit auch einmal so erwachsen fühlen, tun zu können was ich will. Heute weiß ich wie unreif das war und wie falsch, jemanden zu heiraten, den man nicht liebt. Nach der Hochzeit ist er untergetaucht und ich habe nie wieder was gehört von ihm! Ich habe vor 6 Monaten die Scheidung eingereicht doch er ist nicht zum Termin gekommen!
Vor einigen Monaten habe ich Gerd kennen gelernt, und bin von ihm schwanger geworden. Ich will nicht, dass mein „offizieller“ Ehemann, den ich kaum kenne, der gesetzlicher Vater meines Kindes ist! Auf dem Gericht sagten sie mir, dass ich da eben nichts machen kann und sie mich nicht scheiden können. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen - es muss mir doch irgendwer helfen können?

Auszug der Antwort: Kommen Sie in unsere Beratungsstelle, wir können uns dann gemeinsam die Fakten ansehen. Wir helfen mit Beratung, wenn es notwendig ist mit Intervention bei Behörden.

Sandra schreibt uns:
Heute habe ich einen Schwangerschaftstest gemacht und er war POSITIV.
Der Arzt kann es leider erst nächste Woche bestätigen. Bis nächste Woche soll ich jedoch zu Vorstellungsgesprächen bei ein Paar Büros, wo ich mich in letzter Zeit beworben hatte! Ich weiß aber nicht, ob es ehrlich und notwendig ist, meine Situation zu erwähnen oder sogar weiter Arbeit zu suchen!!? Z.B. frage ich mich, ob ich gerichtliche Probleme bekommen würde, wenn ich nur nach ein Paar Tagen meinem Arbeitsgeber meine Schwangerschaft bekannt geben würde... Ist es eine Verpflichtung im Probemonat den Arbeitsgeber darüber zu informieren, ab dem Augenblick wo der Arzt es bestätigt hat?


Ich bin 24 Jahre alt, Deutsche, und wohne seit 5 Jahren in Wien. Mein Freund ist Asylbewerber und auch seit 5 Jahren hier. Ich bin derzeit arbeitslos aber mit der höchsten "Stufe" wegen meinem früheren guten Jobs: Ich bekomme derzeit Notstandshilfe.
Ich mich Sorgen über meine künftige materielle Situation, wenn ich nur das "Notstandkarenzgeld" bekomme, wenn ich weiter arbeitslos bleiben muss... Ist dieser Betrag für alle gleich oder handelt es sich um das bisher bekommenen Notstandsgelder von beiden Eltern?

Antwort: Sie müssen vorerst Ihre noch nicht bestätigte Schwangerschaft nicht bekannt geben. Wenn Sie den Mutter-Kind-Pass haben und nach einer aufrechten Schwangerschaft vom Arbeitgeber befragt werden, dann können Sie das allerdings nicht bestreiten.
Wenn Sie einen gut dotierten Job finden, dann ist die Wochenhilfe, die sie acht Wochen vor und nach der Geburt erhalten, genau so hoch und Sie hätten einen Kündigungsschutz und könnten nachher zumindest kurzfristig wieder bei dieser Firma arbeiten.
Sollten Sie keine Arbeitsstelle finden, dann erhalten Sie trotzdem Wochenhilfe und zwar beträgt diese 180% der Notstandshilfe.
Nach der Geburt haben Sie als EU-Bürgerin und auch weil Sie schon fünf Jahre in Österreich leben die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld. Bei der Arbeiterkammer Wien gibt es eine ganz gute Broschüre, wo das alles genau erklärt ist, auch was Sie dazu verdienen können. Unter 310 0010-376 können Sie diese Broschüre Mutterschutz und Elternkarenz bestellen.

Auszüge aus einer weiteren Anfrage:
Meinem Freund und ich hatten geplant in ca. einem Jahr zu heiraten, im Juni erwarten wir ein Baby. Ich möchte mich nun erkundigen über die beste Lösung für das Kind: Ich als EU-Staatsbürgerin und er als Asylwerber: Wie sind meine Rechte und die Rechte von unserem Kind, wenn wir erst nach der Geburt heiraten? Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Ratschläge.

Antwort: Bezüglich der Eheschließung mit ihrem Lebensgefährten möchte ich Sie auf die Beratungsstelle für MigrantInnen hinweisen, Tel. 712 56 04 oder 982 33 08.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich auch gerne einmal zwecks einer telefonischen oder persönlichen Beratung bei uns melden.

Sg Damen und Herren
Ich heiße Sandra H. Ich weis nicht wo ich anfangen soll zu erzählen. Ich weiß nur eines, dass ich Hilfe brauche, weil ich schwanger bin und kein Geld habe zum abtreiben. Ich bekomme nur 350 euro von AMS, war schon am Sozialamt, da bin ich leider abgewiesen worden, die konnten mir nicht helfen. Hab ja keine Wohnung, schlafe bei meiner Freundin, und Mutter. Ich mag das Kind aber in dieser Zeit geht es nicht, ich hoffe sie können mir helfen, bin schon in der 10 Woche.